VIII ZR 9/18 26. September 2018 Sonstiges

Besichtigungsrecht des Vermieters

Leitsatz

Der Vermieter hat kein generelles Recht zur regelmäßigen Besichtigung der Wohnung. Ein Besichtigungsrecht besteht nur aus konkretem Anlass.

Bedeutung für Mieter

Klauseln wie “jährliche Kontrollbesuche” oder “Besichtigung nach Ankündigung” ohne konkreten Anlass sind unwirksam.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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