I ZR 138/24 06. März 2025 Sonstiges
Maklerrecht Halbteilungsgrundsatz
Leitsatz
Bei Doppeltätigkeit von Maklern verstößt eine ungleiche Provisionsverteilung gegen den gesetzlichen Grundsatz der hälftigen Teilung und ist komplett unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Makler dürfen bei Doppeltätigkeit nicht mehr von einer Partei verlangen als von der anderen. Verstöße machen die gesamte Provisionsvereinbarung unwirksam.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Makler Provision Halbteilung Doppeltätigkeit
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