VIII ZR 168/12 20. März 2013 Sonstiges

Pauschales Tierhaltungsverbot unwirksam

Leitsatz

Ein formularmäßig vereinbartes generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung ist unwirksam.

Bedeutung für Mieter

Ihr Vermieter kann Ihnen nicht pauschal die Haltung von Hunden oder Katzen verbieten. Es bedarf einer Einzelfallprüfung.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

tierhaltung verbot hund katze

Mietvertrag automatisch prüfen

MieterPro kennt 110+ BGH-Urteile und prüft deinen Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.

Kostenlos testen