VIII ZR 86/10 08. Dezember 2010 Kündigung
Kündigung "nach Ablauf" statt "zum Ablauf"
Leitsatz
Eine Klausel, die die Kündigung erstmals “nach Ablauf” statt “zum Ablauf” der Bindungsfrist ermöglicht, führt zu einer unzulässig langen Bindung.
Bedeutung für Mieter
“Nach Ablauf” bedeutet: erst nach 4 Jahren plus Kündigungsfrist. Richtig muss es heißen: “zum Ablauf” von 4 Jahren kündbar.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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