VIII ZR 114/22 10. April 2024 Kündigung

Widerspruch bei Suizidgefahr

Leitsatz

Ein Widerspruch gegen eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn beim Mieter eine akute Suizidgefahr besteht. Das Beendigungsinteresse des Vermieters muss in solchen Fällen zurückstehen.

Bedeutung für Mieter

Bei nachgewiesener erheblicher psychischer Belastung und drohender Suizidgefahr kann auch eine an sich wirksame Eigenbedarfskündigung abgewehrt werden. Ärztliche Nachweise sind erforderlich.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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