VIII ZR 106/23 23. Oktober 2024 Kündigung
Schonfristzahlung und ordentliche Kündigung
Leitsatz
Eine Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 BGB kann zwar die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses abwenden, berührt jedoch nicht automatisch die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung.
Bedeutung für Mieter
Wenn Sie Mietschulden nachzahlen, wird nur die fristlose Kündigung unwirksam. Eine gleichzeitig erklärte ordentliche Kündigung bleibt weiterhin bestehen und wirksam.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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