VIII ZR 361/03 23. Juni 2004 Schönheitsreparaturen

"Mindestens aber"-Klauseln unwirksam

Leitsatz

Eine Schönheitsreparaturklausel mit der Formulierung “im Allgemeinen, mindestens aber” ist unwirksam, da sie ein Abweichen vom Fristenplan auch bei besserem Zustand ausschließt.

Bedeutung für Mieter

Die Kombination “im Allgemeinen” mit “mindestens aber” nimmt die Flexibilität wieder zurück und macht die Klausel unwirksam.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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