VIII ZR 178/05 28. Juni 2006 Schönheitsreparaturen
Starre Renovierungsfristen (Grundsatzurteil)
Leitsatz
Formularvertragliche Klauseln, die dem Mieter Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf auferlegen, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Dieses Grundsatzurteil kippte die früher verbreiteten starren Fristen (3/5/7 Jahre). Renovierungspflicht nur bei tatsächlichem Bedarf.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
starre fristen fristenplan renovierungsbedarf
Verwandte Urteile
Mietvertrag automatisch prüfen
MieterPro kennt 110+ BGH-Urteile und prüft deinen Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.
Kostenlos testen