VIII ZR 344/02 25. Juni 2003 Kaution
Kaution in Raten zahlen
Leitsatz
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Eine Klausel, die die sofortige vollständige Zahlung verlangt, ist unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Sie müssen die Kaution nicht auf einmal zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, der Rest in den nächsten zwei Monaten.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
raten ratenzahlung sofort fällig
Weitere Urteile zu Kaution
Mietvertrag automatisch prüfen
MieterPro kennt 110+ BGH-Urteile und prüft deinen Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.
Kostenlos testen