IX ZR 212/88 20. Dezember 1990 Kaution

Kaution maximal 3 Monatsmieten

Leitsatz

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Ein überschießender Betrag kann vom Mieter zurückgefordert werden.

Bedeutung für Mieter

Verlangt der Vermieter mehr als drei Kaltmieten, müssen Sie den Mehrbetrag nicht zahlen oder können ihn zurückfordern.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

obergrenze drei monatsmieten maximum

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