VIII ZR 222/09 10. Februar 2010 Kaution
Kaution und Verjährung
Leitsatz
Ansprüche des Vermieters wegen Verschlechterungen der Mietsache verjähren 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung.
Bedeutung für Mieter
Nach 6 Monaten kann der Vermieter keine neuen Forderungen mehr gegen die Kaution aufrechnen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Verjährung Frist Forderung
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