VIII ZR 30/08 25. März 2009 Kündigung

Einseitiger Kündigungsverzicht unwirksam

Leitsatz

Eine Klausel, die nur den Mieter zum Kündigungsverzicht verpflichtet, ist außerhalb von Staffelmietverträgen unwirksam.

Bedeutung für Mieter

Ein Verzicht muss immer wechselseitig sein. Der Vermieter kann sich nicht einseitig ein Kündigungsrecht vorbehalten.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

einseitig verzicht wechselseitig

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