VIII ZR 27/04 06. April 2005 Kündigung
Kündigungsverzicht maximal 4 Jahre
Leitsatz
Ein formularmäßiger wechselseitiger Kündigungsverzicht ist nur wirksam, wenn er höchstens 4 Jahre ab Vertragsschluss beträgt und die Kündigung zum Ablauf der Frist möglich ist.
Bedeutung für Mieter
Kündigungsverzichte über 4 Jahre sind unwirksam. Achten Sie auf die Formulierung: “zum Ablauf” muss möglich sein, nicht erst “nach Ablauf”.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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