VIII ZR 242/13 18. März 2015 Schönheitsreparaturen
Unrenoviert übernommene Wohnung
Leitsatz
Bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig übernommener Wohnung ist eine Klausel zur Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nur wirksam, wenn der Mieter einen angemessenen Ausgleich erhält.
Bedeutung für Mieter
Wer eine unrenovierte Wohnung übernimmt, muss bei Auszug nicht renovieren, wenn er keinen finanziellen Ausgleich erhalten hat.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
unrenoviert Übernahme ausgleich
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