VIII ZR 166/08 18. Februar 2009 Schönheitsreparaturen
Farbvorgabe für Heizkörper unwirksam
Leitsatz
Eine Klausel, die vorschreibt, Heizkörper und Versorgungsleitungen in neutralen Farbtönen zu streichen, ist während der Mietzeit unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Auch für Heizkörper und Rohre gilt: Farbvorgaben während der Mietzeit schränken die Gestaltungsfreiheit unzulässig ein.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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