VIII ZR 109/05 05. April 2006 Schönheitsreparaturen

Tapeten-Entfernungspflicht unwirksam

Leitsatz

Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, bei Auszug sämtliche Tapeten zu entfernen, ist unwirksam, wenn dies unabhängig vom Zustand der Tapeten verlangt wird.

Bedeutung für Mieter

Tapeten müssen nur entfernt werden, wenn sie beschädigt sind oder der Nachmieter sie nicht übernehmen will.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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