Nebenkostenabrechnung
Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB
Definition
Jährliche Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter. Muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.
Beispiel: Abrechnungsjahr 2023 muss bis 31.12.2024 zugestellt werden.
Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB
Beispiel
Abrechnungsjahr 2023 muss bis 31.12.2024 zugestellt werden.
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