Abrechnungsfrist
Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB
Definition
Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Bei Fristversäumnis entfällt Nachforderungsanspruch.
Beispiel: Abrechnung 2024 muss bis 31.12.2025 beim Mieter sein.
Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB
Beispiel
Abrechnung 2024 muss bis 31.12.2025 beim Mieter sein.
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