Grundsteuer

Rechtliche Grundlage: GrStG, § 2 Nr. 1 BetrKV

Definition

Kommunale Steuer auf Grundbesitz, die als Betriebskosten umlagefähig ist. Neue Berechnung seit 2025 (Grundsteuerreform).

Rechtliche Grundlage: GrStG, § 2 Nr. 1 BetrKV

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