Instandhaltung
Rechtliche Grundlage: § 535 BGB
Definition
Pflicht des Vermieters, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen.
Rechtliche Grundlage: § 535 BGB
reparatur instandhaltung vermieterpflicht
Verwandte Begriffe
Mietrecht verstehen und anwenden
MieterPro erklärt Mietrecht verständlich und hilft dir, deine Rechte als Mieter durchzusetzen.
Kostenlos testen