Mietminderung

Rechtliche Grundlage: § 536 BGB

Definition

Recht des Mieters, bei Mängeln die Miete zu kürzen. Die Minderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde. WARNUNG: Eine überhöhte oder unberechtigte Mietminderung kann zu Mietrückständen führen und eine Kündigung rechtfertigen! Die Nachzahlung heilt nur die fristlose, nicht die ordentliche Kündigung (BGH VIII ZR 106/23). Im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

Beispiel: Heizungsausfall im Winter: 20-100% Minderung möglich

Rechtliche Grundlage: § 536 BGB

Beispiel

Heizungsausfall im Winter: 20-100% Minderung möglich

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