Erheblicher Mangel

Rechtliche Grundlage: § 536 BGB

Definition

Mangel, der die Tauglichkeit der Wohnung nicht nur unwesentlich beeinträchtigt. Nur dann besteht Minderungsrecht.

Beispiel: Kleinere optische Mängel rechtfertigen keine Minderung.

Rechtliche Grundlage: § 536 BGB

Beispiel

Kleinere optische Mängel rechtfertigen keine Minderung.

erheblich wesentlich tauglichkeit

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