Erheblicher Mangel
Rechtliche Grundlage: § 536 BGB
Definition
Mangel, der die Tauglichkeit der Wohnung nicht nur unwesentlich beeinträchtigt. Nur dann besteht Minderungsrecht.
Beispiel: Kleinere optische Mängel rechtfertigen keine Minderung.
Rechtliche Grundlage: § 536 BGB
Beispiel
Kleinere optische Mängel rechtfertigen keine Minderung.
erheblich wesentlich tauglichkeit
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