Eigenbedarf
Rechtliche Grundlage: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Definition
Kündigungsgrund für Vermieter: Benötigt die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts.
Rechtliche Grundlage: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
eigenbedarf Kündigungsgrund familie
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