Abmahnung

Rechtliche Grundlage: § 543 Abs. 3 BGB

Definition

Schriftliche Rüge einer Vertragsverletzung mit Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten. Oft Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigung.

Rechtliche Grundlage: § 543 Abs. 3 BGB

abmahnung Rüge warnung

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