Abmahnung
Rechtliche Grundlage: § 543 Abs. 3 BGB
Definition
Schriftliche Rüge einer Vertragsverletzung mit Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten. Oft Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigung.
Rechtliche Grundlage: § 543 Abs. 3 BGB
abmahnung Rüge warnung
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