Betriebskosten
Rechtliche Grundlage: § 556 BGB, BetrKV
Definition
Laufende Kosten, die durch das Eigentum und die Nutzung des Gebäudes entstehen. Nur die in der Betriebskostenverordnung genannten Kosten sind umlagefähig.
Rechtliche Grundlage: § 556 BGB, BetrKV
betriebskosten nebenkosten umlage
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