Außerordentliche Kündigung
Rechtliche Grundlage: § 543 BGB
Definition
Fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (z.B. Zahlungsverzug mit 2 Monatsmieten, erhebliche Störung des Hausfriedens).
Rechtliche Grundlage: § 543 BGB
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