VIII ZR 71/95 22. Mai 1996 Haftung

Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit

Leitsatz

Ein formularmäßiger Haftungsausschluss für Schäden, die der Vermieter durch leichte Fahrlässigkeit verursacht, ist unwirksam.

Bedeutung für Mieter

Der Vermieter haftet für Schäden an Ihrem Eigentum, wenn er seine Pflichten verletzt hat - auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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