VIII ARZ 1/01 05. Dezember 2001 Haftung
Haftungsausschluss höhlt Instandhaltungspflicht aus
Leitsatz
Eine Klausel, die die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung der Instandhaltungspflicht ausschließt, ist unwirksam, da sie eine wesentliche Vertragspflicht aushöhlt.
Bedeutung für Mieter
Der Vermieter kann sich nicht durch AGB von seiner Pflicht zur Instandhaltung freistellen. Bei Schäden haftet er auch für leichte Fahrlässigkeit.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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