VIII ZR 331/03 03. März 2004 Besichtigung
Besichtigung bei Verkaufsabsicht
Leitsatz
Bei beabsichtigtem Verkauf der Wohnung hat der Vermieter ein Recht auf Besichtigung durch Kaufinteressenten. Der Mieter muss dies in angemessenem Umfang dulden.
Bedeutung für Mieter
Besichtigungen für den Verkauf müssen angekündigt werden und sollten nicht häufiger als 2-3 Mal pro Woche stattfinden.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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