VIII ZR 188/16 13. September 2017 Besichtigung
Ankündigungsfrist für Besichtigungen
Leitsatz
Besichtigungen müssen mit angemessener Frist angekündigt werden. Eine Frist von 24-48 Stunden ist im Regelfall angemessen.
Bedeutung für Mieter
Überraschungsbesuche ohne Ankündigung müssen Sie nicht dulden. Bestehen Sie auf rechtzeitige Terminabsprache.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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