VIII ZR 329/12 02. Oktober 2013 Tierhaltung

Kampfhunde und Tierhaltung

Leitsatz

Die Haltung von gefährlichen Hunden (Listenhunde) kann der Vermieter auch bei grundsätzlich erlaubter Tierhaltung untersagen.

Bedeutung für Mieter

Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten besondere Regeln. Der Vermieter kann hier ohne weitere Begründung die Haltung ablehnen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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