VIII ZR 340/06 14. November 2007 Tierhaltung

Zustimmungsvorbehalt bei Tierhaltung

Leitsatz

Eine Formularklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist wirksam. Die Zustimmung darf aber nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

Bedeutung für Mieter

Anders als ein generelles Verbot ist ein Zustimmungsvorbehalt zulässig. Der Vermieter muss aber im Einzelfall prüfen und darf nicht pauschal ablehnen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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