VIII ZR 329/11 14. November 2012 Tierhaltung

Freies Ermessen bei Tierhaltung unwirksam

Leitsatz

Eine Klausel, die die Tierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters stellt oder dem Vermieter erlaubt, die Erlaubnis jederzeit ohne Grund zu widerrufen, ist unwirksam.

Bedeutung für Mieter

Der Vermieter muss objektive Gründe für eine Ablehnung nennen. Willkürliche Entscheidungen oder grundloser Widerruf sind nicht zulässig.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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