VIII ZR 263/14 24. Juni 2015 Nebenkosten
Betriebskostenpauschale und Erhöhung
Leitsatz
Eine Betriebskostenpauschale darf der Vermieter nur erhöhen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist und der Vermieter die Erhöhung auf Verlangen erläutert.
Bedeutung für Mieter
Bei einer Pauschale ohne Erhöhungsklausel bleibt die Pauschale dauerhaft gleich, unabhängig von steigenden tatsächlichen Kosten.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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