Staffelmiete

Rechtliche Grundlage: § 557a BGB

Definition

Im Vertrag festgelegte Mietsteigerungen zu bestimmten Zeitpunkten. Die Staffel muss als Geldbetrag angegeben werden.

Beispiel: 1. Jahr: 600€, 2. Jahr: 620€, 3. Jahr: 640€

Rechtliche Grundlage: § 557a BGB

Beispiel

1. Jahr: 600€, 2. Jahr: 620€, 3. Jahr: 640€

staffel steigerung festgelegt

Mietrecht verstehen und anwenden

MieterPro erklärt Mietrecht verständlich und hilft dir, deine Rechte als Mieter durchzusetzen.

Kostenlos testen