Staffelmiete
Rechtliche Grundlage: § 557a BGB
Definition
Im Vertrag festgelegte Mietsteigerungen zu bestimmten Zeitpunkten. Die Staffel muss als Geldbetrag angegeben werden.
Beispiel: 1. Jahr: 600€, 2. Jahr: 620€, 3. Jahr: 640€
Rechtliche Grundlage: § 557a BGB
Beispiel
1. Jahr: 600€, 2. Jahr: 620€, 3. Jahr: 640€
staffel steigerung festgelegt
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