Mietwucher
Rechtliche Grundlage: § 291 StGB, § 5 WiStG
Definition
Strafbarer Tatbestand bei erheblichem Missverhältnis zwischen Miete und Marktmiete (>50% über Vergleichsmiete) in Verbindung mit Ausnutzen einer Notlage.
Rechtliche Grundlage: § 291 StGB, § 5 WiStG
wucher strafbar Überhöht
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