Mietwucher

Rechtliche Grundlage: § 291 StGB, § 5 WiStG

Definition

Strafbarer Tatbestand bei erheblichem Missverhältnis zwischen Miete und Marktmiete (>50% über Vergleichsmiete) in Verbindung mit Ausnutzen einer Notlage.

Rechtliche Grundlage: § 291 StGB, § 5 WiStG

wucher strafbar Überhöht

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