Nebenkosten
Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?
Nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten Kosten: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Hausmeister, Versicherungen, Kabelanschluss (bis 2024), und weitere. NICHT umlagefähig: Verwaltung, Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen.
Rechtliche Grundlage: § 2 BetrKV
Rechtliche Grundlage: § 2 BetrKV
Umlagefähig betriebskosten liste
Verwandte Fragen
Mietrecht einfach prüfen
MieterPro analysiert deinen Mietvertrag, prüft Nebenkostenabrechnungen und berechnet Fristen automatisch.
Kostenlos testen