Nebenkosten

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?

Nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten Kosten: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Hausmeister, Versicherungen, Kabelanschluss (bis 2024), und weitere. NICHT umlagefähig: Verwaltung, Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen.

Rechtliche Grundlage: § 2 BetrKV

Rechtliche Grundlage: § 2 BetrKV

Umlagefähig betriebskosten liste

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