Nebenkosten
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Bei einem Kalenderjahr-Abrechnungszeitraum 2023 also bis spätestens 31.12.2024. Kommt sie später, müssen Sie Nachzahlungen nicht mehr leisten.
Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB
Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB
Relevante BGH-Urteile
VIII ZR 340/10
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