Nebenkosten

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Bei einem Kalenderjahr-Abrechnungszeitraum 2023 also bis spätestens 31.12.2024. Kommt sie später, müssen Sie Nachzahlungen nicht mehr leisten.

Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB

Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB

Relevante BGH-Urteile

VIII ZR 340/10
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