Miete

Was ist die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen: Neubauten (nach 01.10.2014), umfassende Modernisierung, oder wenn die Vormiete bereits höher war.

Rechtliche Grundlage: § 556d BGB

Rechtliche Grundlage: § 556d BGB

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