Miete

Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen?

Grundsätzlich ja, aber der Vermieter darf zusätzlich einen angemessenen Möblierungszuschlag verlangen. Dieser Zuschlag ist nicht gesetzlich geregelt, sollte aber dem Wert und der Abnutzung der Möbel entsprechen. Bei Pauschalmieten ohne Ausweisung des Möblierungszuschlags greift die Mietpreisbremse voll.

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