Mängel

Muss ich kleine Reparaturen selbst zahlen?

Nur wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt. Diese ist nur wirksam bei: Obergrenze pro Reparatur (sicher wirksam: 75-100€, einzelne Gerichte akzeptieren bis 120€), Jahreshöchstgrenze (max. 6-8% der Jahresmiete), und nur für häufig genutzte Gegenstände (Türklinken, Wasserhähne etc.).

kleinreparatur klausel obergrenze

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