Mängel
Die Heizung funktioniert nicht - was tun?
In der Heizperiode (1.10.-30.4.) muss die Wohnung auf mindestens 20-22°C heizbar sein. Informieren Sie den Vermieter sofort (am besten schriftlich). Bei Totalausfall im Winter ist eine Mietminderung von 50-100% möglich. Der Vermieter muss unverzüglich für Reparatur sorgen.
Rechtliche Grundlage: § 536 BGB
Rechtliche Grundlage: § 536 BGB
heizung ausfall winter
Verwandte Fragen
Mietrecht einfach prüfen
MieterPro analysiert deinen Mietvertrag, prüft Nebenkostenabrechnungen und berechnet Fristen automatisch.
Kostenlos testen