Mängel

Die Heizung funktioniert nicht - was tun?

In der Heizperiode (1.10.-30.4.) muss die Wohnung auf mindestens 20-22°C heizbar sein. Informieren Sie den Vermieter sofort (am besten schriftlich). Bei Totalausfall im Winter ist eine Mietminderung von 50-100% möglich. Der Vermieter muss unverzüglich für Reparatur sorgen.

Rechtliche Grundlage: § 536 BGB

Rechtliche Grundlage: § 536 BGB

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