VIII ZR 343/08 16. September 2009 Hausordnung
Generelles Grillverbot auf Balkon
Leitsatz
Ein generelles Grillverbot auf Balkonen und Terrassen in der Hausordnung ist grundsätzlich wirksam, wenn es für alle Mieter gilt.
Bedeutung für Mieter
Grillverbote können wirksam sein, um Rauchbelästigung zu vermeiden. Elektrogrills verursachen weniger Rauch und können erlaubt sein.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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