VIII ZR 343/08 16. September 2009 Hausordnung

Generelles Grillverbot auf Balkon

Leitsatz

Ein generelles Grillverbot auf Balkonen und Terrassen in der Hausordnung ist grundsätzlich wirksam, wenn es für alle Mieter gilt.

Bedeutung für Mieter

Grillverbote können wirksam sein, um Rauchbelästigung zu vermeiden. Elektrogrills verursachen weniger Rauch und können erlaubt sein.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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