VIII ZR 235/03 07. Juli 2004 Indexmiete

Kombination Index- und Staffelmiete unwirksam

Leitsatz

Eine Kombination von Index- und Staffelmiete ist unzulässig. Enthält der Vertrag beide Klauseln, sind beide unwirksam.

Bedeutung für Mieter

Der Vermieter muss sich für eine Variante entscheiden. Bei beiden Klauseln im Vertrag gilt die ursprüngliche Ausgangsmiete ohne automatische Erhöhungen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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