VIII ZR 155/11 11. April 2012 Untervermietung

Berechtigtes Interesse bei Untervermietung

Leitsatz

Ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter vernünftige wirtschaftliche oder persönliche Gründe hat. Der Vermieter kann dann nur aus wichtigem Grund in der Person des Untermieters verweigern.

Bedeutung für Mieter

Wirtschaftliche Gründe (Kostenersparnis), persönliche Gründe (Alleinsein, Pflegebedürftigkeit) oder berufliche Gründe (Auslandsaufenthalt) rechtfertigen einen Anspruch auf Untervermietung.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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