VIII ZR 144/09 10. März 2010 Wohnfläche
Wohnflächenabweichung über 10%
Leitsatz
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% zu Ungunsten des Mieters von der vereinbarten Fläche ab, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern.
Bedeutung für Mieter
Die 10%-Schwelle gilt unabhängig davon, ob die Wohnfläche im Mietvertrag “ca.” angegeben ist.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
abweichung zehn prozent minderung
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