VIII ZR 138/11 29. Juni 2012 Mietminderung

Mietminderung bei Baulärm

Leitsatz

Baulärm in der Nachbarschaft berechtigt zur Mietminderung, auch wenn der Vermieter den Lärm nicht verursacht hat und ihn nicht abstellen kann.

Bedeutung für Mieter

Bei erheblichem Baulärm können Sie die Miete mindern - der Vermieter trägt das Risiko der Gebrauchstauglichkeit.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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