VIII ZR 129/91 03. Juni 1992 Kleinreparaturen
Kleinreparaturen - Gegenstände des häufigen Zugriffs
Leitsatz
Kleinreparaturklauseln dürfen nur Gegenstände erfassen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (z.B. Wasserhähne, Lichtschalter, Türgriffe).
Bedeutung für Mieter
Reparaturen an Heizungsanlagen, Leitungen in der Wand oder dem Briefkasten sind keine Kleinreparaturen und gehen immer auf Kosten des Vermieters.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Kleinreparatur Zugriff Gegenstände Liste
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