Tierhaltung
Definition
Kleintiere (Hamster, Fische, Vögel) sind immer erlaubt – ohne Zustimmung des Vermieters. Bei Hunden/Katzen ist ein generelles Verbot in AGB unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Der Vermieter darf aber eine Einzelfallprüfung vornehmen. Bei nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunderassen kann der Vermieter die Haltung ohne weitere Begründung ablehnen.
Beispiel: Kriterien der Einzelfallprüfung: Art, Größe und Anzahl der Tiere, Wohnungsgröße, andere Hausbewohner, besondere Bedürfnisse des Mieters.
Beispiel
Kriterien der Einzelfallprüfung: Art, Größe und Anzahl der Tiere, Wohnungsgröße, andere Hausbewohner, besondere Bedürfnisse des Mieters.
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