Tierhaltung

Definition

Kleintiere (Hamster, Fische, Vögel) sind immer erlaubt – ohne Zustimmung des Vermieters. Bei Hunden/Katzen ist ein generelles Verbot in AGB unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Der Vermieter darf aber eine Einzelfallprüfung vornehmen. Bei nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunderassen kann der Vermieter die Haltung ohne weitere Begründung ablehnen.

Beispiel: Kriterien der Einzelfallprüfung: Art, Größe und Anzahl der Tiere, Wohnungsgröße, andere Hausbewohner, besondere Bedürfnisse des Mieters.

Beispiel

Kriterien der Einzelfallprüfung: Art, Größe und Anzahl der Tiere, Wohnungsgröße, andere Hausbewohner, besondere Bedürfnisse des Mieters.

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