Schriftform

Rechtliche Grundlage: § 126 BGB, § 568 BGB

Definition

Bestimmte Erklärungen müssen schriftlich erfolgen, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Gilt z.B. für Kündigungen, Mieterhöhungen und Mietverträge über ein Jahr.

Rechtliche Grundlage: § 126 BGB, § 568 BGB

form unterschrift schriftlich

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